Unternehmen haben die Möglichkeit, zur Verringerung Ihrer Eigenbelastung, externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Denn nach dem Arbeitssicherheitsgesetz kann der Unternehmer die sicherheitstechnische Betreuung seines Unternehmens auch durch die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit sicherstellen. Als Unternehmer müssen Sie also nicht alles selbst machen, sondern die Gesetzgebung erlaubt es Ihnen, uns als Fachkraft fürs Arbeitssicherheit zu bestellen, um Ihnen zuzuarbeiten. Wir helfen Ihnen kompetent und zuverlässig, Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, seiner Vorschriften und Richtlinien zu genügen. Die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet viele Vorteile: - Neutrale und wertfreie Betrachtung der betrieblichen Situation. - Die Freistellung und Qualifizierung von betrieblichen Personal entfällt. - Entlastung der Betriebsleitung. - Messgeräte für die Arbeitsplatzanalyse müssen nicht vorgehalten werden. Als überregional tätige externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit jahrelanger Erfahrung betreuen wir Betriebe nach DGUV Vorschrift 2 als Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA/FASI) Unsere Leistungen umfassen vollständig den sich aus der DGUV Vorschrift 2 ergebenden Aufgabenumfang.

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Schein Arbeitssicherheit seit 1999

Patrick Schein

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gefahrstoffbeauftragter

Rainer Schein

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Brandschutzbeauftragter

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Unternehmen haben die Möglichkeit, zur Verringerung Ihrer Eigenbelastung, externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Denn nach dem Arbeitssicherheitsgesetz kann der Unternehmer die sicherheitstechnische Betreuung seines Unternehmens auch durch die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit sicherstellen. Als Unternehmer müssen Sie also nicht alles selbst machen, sondern die Gesetzgebung erlaubt es Ihnen, uns als Fachkraft fürs Arbeitssicherheit zu bestellen, um Ihnen zuzuarbeiten. Wir helfen Ihnen kompetent und zuverlässig, Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, seiner Vorschriften und Richtlinien zu genügen. Die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet viele Vorteile: - Neutrale und wertfreie Betrachtung der betrieblichen Situation. - Die Freistellung und Qualifizierung von betrieblichen Personal entfällt. - Entlastung der Betriebsleitung. - Messgeräte für die Arbeitsplatzanalyse müssen nicht vorgehalten werden. Als überregional tätige externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit jahrelanger Erfahrung betreuen wir Betriebe nach DGUV Vorschrift 2 als Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA/FASI) Unsere Leistungen umfassen vollständig den sich aus der DGUV Vorschrift 2 ergebenden Aufgabenumfang. RAINER SCHEIN PATRICK SCHEIN ScPatrick Schein
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