Das Leistungspaket umfasst folgende Maßnahmen:
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Regelmäßige Begehungen:
Die Begehung ihres Betriebes erlaubt es, gemeinsam mit Ihnen bzw. mit einem Beauftragten
Ihrerseits die Bedingungen an den Arbeitsplätzen untersuchen.
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Arbeitsschutzausschusssitzung:
Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen. Der Arbeitsausschuss (ASA) ist ein Organ des
betrieblichen Arbeitsschutzes und wird ab einer Betriebsgröße mit mehr als 20 Beschäftigten
vorgeschrieben ( § 11 Arbeitssicherheitsgesetz -ASIG).
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Gefährdungsbeurteilung:
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung. Der
Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung die für Beschäftigten mit der Arbeit verbunden
Gefährdungen zu ermitteln und Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen
(§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetz). Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von Ihm
festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis Ihrer Überprüfung sind schriftlich festzuhalten.
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Betriebsanweisungen:
Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschrift verlangen, Betriebsanweisungen vorzuhalten.
Dies gilt sowohl für Maschinen und Anlagen, als auch für Arbeits- und Gefahrstoffe.
Wir erstellen Ihnen diese Betriebsanweisungen.
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Unterweisungen:
In fragen des Unfall- und Gesundheitsschutzes müssen Ihre Mitarbeiter regelmäßig unter-
wiesen werden ( Arbeitsschutzgesetz §12)Nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift
DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, sind die Unterweisungen mindestens
einmal Jährlich durchzuführen. Wir schulen Ihre Vorgesetzten und Ihre Mitarbeiter.
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Gefahrstoffkataster:
Haben Sie Gefahrstoffe in Ihrem Unternehmen sind sie verpflichtet, ein Gefahrstoffverzeichnis
zu führen. Wir übernehmen dessen Erstellung, Prüfung und Einstufung.
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Persönliche Schutzausrüstung:
Persönliche Schutzausrüstung ist, wenn nötig, vom Arbeitgeber zu stellen. Wir beraten Sie
gerne.
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Lärmmessung:
Lärm ist gesundheitsschädlich. Wir führen Arbeitsplatzmessungen durch und erstellen ein
Lärmprotokoll.
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Beleuchtungsmessung:
Ausreichende Beleuchtung ist wichtig für einen Arbeitsplatz, sowohl um Unfälle zu
vermeiden, aber auch um Leistungsfähigkeit und Qualität zu sichern. Wir überprüfen Ihre
Arbeitsplätze und erarbeiten, wenn nötig, Lösungsvorschläge.
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Sonstige Messungen:
Nach Rücksprache.
Rainer Schein
-Fachkraft für Arbeitssicherheit-
05651/2357
Unsere Leistungen
Grundlage
für
Art
und
Umfang
der
bedarfsgerechten
Betreuung
und
des
daraus
abgeleiteten
Handlungsbedarf
ist
die
Ermittlung
betriebsbezogenen
Gefährdungen
und
Belastungen
.
Diese
werden
aus
der
Grundbetreuung
und
einem
betriebsspezifischen
Betreuungsanteil
Grundlage
für
Art
und
Umfang
der
bedarfsgerechten
Betreuung
und
des
daraus
abgeleiteten
Handlungsbedarf
ist
die
Ermittlung
der
betreibsbezogenen
Gefährdungen
und
Belastungen
.
Diese
werden
aus
der
Grundbetreuung
und
einem
betriebsspezifischen
Betreuungsanteil
ermittelt.
Wir
orientieren
uns
an
den
betrieblichen Möglichkeiten und binden Ihre betrieblichen Mitarbeiter in unser Sicherheitskonzept mit ein.