Unsere Leistungen
Grundlage für Art und Umfang der bedarfs-
gerechten Betreuung und des daraus
abgeleiteten Handlungsbedarfs ist die
Ermittlung der betriebs- bezogenen
Gefährdungen und Belastungen. Diese
werden aus der Grundbetreuung und einem
be-triebsspezifischen Betreuungsanteil
ermittelt. Wir orientieren uns an den
betrieblichen Möglich-keiten und binden Ihre
betrieblichen Mitarbeiter in unser
Sicherheitskonzept mit ein.
Das Leistungspaket umfasst folgende
Maßnahmen:
•
Regelmäßige Begehungen:
Die Begehung
ihres Betriebes erlaubt es, gemeinsam mit
Ihnen bzw. mit einem Beauftragten
Ihrerseits die Bedingungen an den
Arbeitsplätzen untersuchen.
•
Arbeitschutzausschusssitzung:
Teilnahme an
Arbeitsschutzausschusssitzungen.
Der Arbeitsausschuss (ASA) ist ein Organ
des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird
ab einer Betriebsgröße mit mehr als 20
Beschäftigten vorgeschrieben ( § 11
Arbeitssicherheitsgesetz -ASIG).
•
Gefährdungsbeurteilung:
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und
Fortschreibung der
Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber
hat durch eine Beurteilung
die für Beschäftigten mit der Arbeit
verbunden Gefährdungen zu ermitteln und
Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen
(§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetz). Das
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die
von Ihm festgelegten Maßnahmen und
das Ergebnis Ihrer Überprüfung sind
schriftlich festzuhalten.
•
Betriebsanweisungen:
Arbeitsschutz und
Unfallverhütungsvorschrift verlangen,
Betriebsanweisungen vorzuhalten. Dies
gilt sowohl für Maschinen und Anlagen, als
auch für Arbeits- und Gefahrstoffe.
Wir erstellen Ihnen diese
Betriebsanweisungen.
•
Unterweisungen:
In fragen des Unfall- und
Gesundheitsschutzes müssen Ihre
Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen
werden ( Arbeitsschutzgesetz §12)
Nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift
DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der
Prävention, sind die Unterweisungen
mindestens einmal Jährlich durchzuführen.
Wir schulen Ihre Vorgesetzten und Ihre
Mitarbeiter.
•
Gefahrstoffkataster:
Haben Sie Gefahrstoffe in Ihrem
Unternehmen sind sie verpflichtet, ein
Gefahrstoffverzeichnis zu führen. Wir
übernehmen dessen Erstellung, Prüfung
und Einstufung.
•
Persönliche Schutzausrüstung:
Persönliche Schutzausrüstung ist, wenn
nötig, vom Arbeitgeber zu stellen. Wir
beraten Sie gerne.
•
Lärmmessung:
Lärm ist gesundheitsschädlich.
Wir führen Arbeitsplatzmessungen durch
und erstellen ein Lärmprotokoll.
•
Beleuchtungsmessung:
Ausreichende Beleuchtung ist wichtig für
einen Arbeitsplatz, sowohl um Unfälle zu
vermeiden, aber auch um
Leistungsfähigkeit
und Qualität zu sichern. Wir überprüfen
Ihre Arbeitsplätze und erarbeiten, wenn
nötig, Lösungsvorschläge.
•
Sonstige Messungen:
Nach Rücksprache.
•
Online-Meetings:
Auf Wunsch.