Schein Arbeitssicherheit seit 1999
Unsere Leistungen
Grundlage für Art und Umfang der bedarfsgerechten Betreuung und des daraus abgeleiteten Handlungsbedarf ist die Ermittlung betriebsbezogenen Gefährdungen und Belastungen . Diese werden aus der Grundbetreuung und einem betriebsspezifischen Betreuungsanteil Grundlage für Art und Umfang der bedarfsgerechten Betreuung und des daraus abgeleiteten Handlungsbedarf ist die Ermittlung der betreibsbezogenen Gefährdungen und Belastungen . Diese werden aus der Grundbetreuung und einem betriebsspezifischen Betreuungsanteil ermittelt. Wir orientieren uns an den betrieblichen Möglichkeiten und binden Ihre betrieblichen Mitarbeiter in unser Sicherheitskonzept mit ein.
Die Begehung ihres Betriebes erlaubt es, gemeinsam mit Ihnen bzw. mit einem Beauftragten Ihrerseits die Bedingungen an den Arbeitsplätzen untersuchen. Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen. Der Arbeitsausschuss (ASA) ist ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird ab einer Betriebsgröße mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz -ASIG) Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung die für Beschäftigten mit der Arbeit verbunden Gefährdungen zu ermitteln und Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetz). Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von Ihm festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis Ihrer Überprüfung sind schriftlich festzuhalten. Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschrift verlangen, Betriebsanweisungen vorzuhalten. Dies gilt sowohl für Maschinen und Anlagen, als auch für Arbeits- und Gefahrstoffe. Wir erstellen Ihnen diese Betriebsanweisungen. In Fragen des Unfall- und Gesundheitsschutzes müssen Ihre Mitarbeiter regelmäßig unter-wiesen werden (Arbeitsschutzgesetz §12) Nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, sind die Unterweisungen mindestens einmal Jährlich durchzuführen. Wir schulen Ihre Vorgesetzten und Ihre Mitarbeiter. Haben Sie Gefahrstoffe in Ihrem Unternehmen sind sie verpflichtet, ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen. Wir übernehmen dessen Erstellung, Prüfung und Einstufung. Persönliche Schutzausrüstung ist, wenn nötig, vom Arbeitgeber zu stellen. Wir beraten Sie gerne. Lärm ist gesundheitsschädlich. Wir führen Arbeitsplatzmessungen durch und erstellen ein Lärmprotokoll. Ausreichende Beleuchtung ist wichtig für einen Arbeitsplatz, sowohl um Unfälle zu vermeiden, aber auch um Leistungsfähigkeit und Qualität zu sichern. Wir überprüfen Ihre Arbeitsplätze und erarbeiten, wenn nötig, Lösungsvorschläge. Nach Rücksprache. Auf Wunsch. i
Regelmäßige Begehungen:
Arbeitsschutzausschusssitzung:
Gefährdungsbeurteilung:
Betriebsanweisungen:
Unterweisungen:
Gefahrstoffkataster:
Persönliche Schutzausrüstung:
Lärmmessung:
Beleuchtungsmessung:
Sonstige Messungen:
Online-Meeting:

Unsere Leistungen Grundlage für Art und Umfang der bedarfs- gerechten Betreuung und des daraus abgeleiteten Handlungsbedarfs ist die Ermittlung der betriebs- bezogenen Gefährdungen und Belastungen. Diese werden aus der Grundbetreuung und einem be-triebsspezifischen Betreuungsanteil ermittelt. Wir orientieren uns an den betrieblichen Möglich-keiten und binden Ihre betrieblichen Mitarbeiter in unser Sicherheitskonzept mit ein.
Das Leistungspaket umfasst folgende Maßnahmen: Regelmäßige Begehungen: Die Begehung ihres Betriebes erlaubt es, gemeinsam mit Ihnen bzw. mit einem Beauftragten Ihrerseits die Bedingungen an den Arbeitsplätzen untersuchen. Arbeitschutzausschusssitzung: Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen. Der Arbeitsausschuss (ASA) ist ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird ab einer Betriebsgröße mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben ( § 11 Arbeitssicherheitsgesetz -ASIG). Gefährdungsbeurteilung: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung die für Beschäftigten mit der Arbeit verbunden Gefährdungen zu ermitteln und Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen (§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetz). Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von Ihm festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis Ihrer Überprüfung sind schriftlich festzuhalten. Betriebsanweisungen: Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschrift verlangen, Betriebsanweisungen vorzuhalten. Dies gilt sowohl für Maschinen und Anlagen, als auch für Arbeits- und Gefahrstoffe. Wir erstellen Ihnen diese Betriebsanweisungen. Unterweisungen: In fragen des Unfall- und Gesundheitsschutzes müssen Ihre Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen werden ( Arbeitsschutzgesetz §12) Nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, sind die Unterweisungen mindestens einmal Jährlich durchzuführen. Wir schulen Ihre Vorgesetzten und Ihre Mitarbeiter. Gefahrstoffkataster: Haben Sie Gefahrstoffe in Ihrem Unternehmen sind sie verpflichtet, ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen. Wir übernehmen dessen Erstellung, Prüfung und Einstufung. Persönliche Schutzausrüstung: Persönliche Schutzausrüstung ist, wenn nötig, vom Arbeitgeber zu stellen. Wir beraten Sie gerne. Lärmmessung: Lärm ist gesundheitsschädlich. Wir führen Arbeitsplatzmessungen durch und erstellen ein Lärmprotokoll. Beleuchtungsmessung: Ausreichende Beleuchtung ist wichtig für einen Arbeitsplatz, sowohl um Unfälle zu vermeiden, aber auch um Leistungsfähigkeit und Qualität zu sichern. Wir überprüfen Ihre Arbeitsplätze und erarbeiten, wenn nötig, Lösungsvorschläge. Sonstige Messungen: Nach Rücksprache. Online-Meetings: Auf Wunsch.
Kontakt Kontakt